Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma G-Tec Positioning GmbH, Hallesche Str. 7a, 06184 Kabelsketal, OT Gröbers

 

1. Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) bezüglich Dienstleistung, Vermietung, Service und Vertrieb gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch dann, wenn entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen AG und AN kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragserteilung zustande und bedarf der Annahme. Für einen Vertragsschluss per Internet bedarf es zusätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den AN mindestens per E-Mail.

 

3. Leistungsumfang

Die vom AN zu erbringenden Leistungen werden von dem detailliert erteilten Auftrag des AG bestimmt.

Ist dem AN die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung nicht möglich, so hat er seinen AG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das trifft insbesondere für Befliegungen auf die Wetterabhängigkeit der Leistung zu.

 

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den AG noch vor Leistungserbringung ist eine Ausfallsumme in Höhe von 20 % des Nettoauftragsvolumens zu entrichten.

 

Wird der Vertrag während der Leistungserbringung beendet, erfolgt die Abrechnung entsprechend den bis dahin erbrachten Leistungen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart ist.

 

Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist (Aufrechnungsverbot).

 

Der AG ist nicht berechtigt, aus anderen Gründen Zahlungen oder andere Leistungen zurückzubehalten oder Forderungen an Dritte abzutreten (Abtretungsverbot), es sei denn, der AN stimmt zu.

 

 

5. Datenschutz und Sicherheit

Der AN gewährleistet Datensicherheit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu. Der AG verpflichtet sich, dem AN alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, um dessen Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Für den Fall, dass der AN nicht selbst die Datenerfassung vornimmt, sondern diese der AG zur Verfügung stellt, haftet der AN nicht für deren Inhalt. Der AN ist berechtigt, soweit vom AG schriftlich gewünscht, die jeweiligen Daten des AG zu verwalten.

 

6. Haftung und Schadenersatz

Der AN haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

 

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN nur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Hauptpflichten).

 

Ein Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der AN in demselben Umfang.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des AN, Halle.

 

Die Gerichtsstandvereinbarung gilt gleichermaßen für Inland- und Ausland-AG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).

 

8. Schlussbestimmungen

Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform; ansonsten sind sie nichtig.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der Vertragsparteien am nächsten kommt, welche sie mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Des Weiteren wird ausdrücklich auf die nachfolgenden gesonderten Miet- und Verkaufsbedingungen hingewiesen:

 

 

Vermietung

 

1. Angebot – Preise

Bei Vermietung von Mietgegenständen sind alle Angebote unverbindlich und basieren auf aktuellen Preislisten. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Übergabe des Mietgegenstandes / Verzug Vermieter

Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem betriebsfähigen Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Der Mieter gibt dem Vermieter stets den genauen Einsatzort bekannt.

 

Der Mieter sichert die Bedienung des Mietgegenstandes durch sachkundige Personen zu. Er hat die für die Benutzung des Mietgegenstandes geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die Bedienungsanleitung ist strikt einzuhalten. Eine Weitervermietung ist nicht statthaft.

 

3. Versand und Rückgabe des Mietgegenstandes

Abholung, Versand und Rückgabe erfolgen auf Kosten und Gefahr des Mieters.

Der Mieter sichert bei Rückgabe zu, dass der Mietgegenstand keinerlei Mängel aufweist und sich in einem voll funktionsfähigen Zustand befindet.

 

4. Mietdauer

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar.

Die Dauer des Mietvertrages entspricht dem Abrechnungszeitraum. Ausfallzeiten beim Mieter, die nicht der Vermieter zu vertreten hat, zählen mit zur Mietdauer. Eine witterungsbedingte Freimeldung des Mietgegenstandes während der Mietdauer ist generell ausgeschlossen.

 

5. Mietzins

Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Ratenzahlung kann vereinbart werden.

Der Mieter tritt seine etwaigen Ansprüche gegen Dritte, in dessen Auftrag er den Mietgegenstand nutzt, in Höhe des Mietpreises an den Vermieter ab, der die Abtretung annimmt.

Die Berechnung erfolgt nach Kalendertagen. Die Übergabetage des Mietgegenstandes werden zu je 1/2 berechnet.

 

6. Mängel und Haftung

Der Mieter haftet für die gesamte Mietdauer, auch bei Mietdauerüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden in vollem Umfang am Mietgegenstand. Dies gilt auch für Verlust und Zerstörung des Mietgegenstandes, einschließlich von Teilen und Zubehör. Er haftet ebenfalls für die aus einem solchen Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters.

Mängel sind dem Vermieter sofort vom Mieter schriftlich anzuzeigen (Zugang beim Vermieter), Schaden ist umgehend mitzuteilen.

 

7. Fristlose Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter

 

   a) den Einsatzort des Mietgegenstandes nicht mitteilt;
   b) bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als zwei Monatsraten ganz oder teilweise in Verzug ist;
   c) den Mietgegenstand an Dritte weitervermietet.

 

Weitere gesetzliche Kündigungsgründe des Vermieters bleiben unberührt.

 

8. Pflichten des Mieters

Bei Anmietung spezieller Technologie – UAV / UAS – hat der Mieter die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die sach- und fachgerechte Bedienung zu gewährleisten.

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt umfänglich zu versichern, insbesondere gegen Diebstahl, Vandalismus, Elementarschäden und unsachgemäßen Gebrauch.

 

Diebstahl bzw. Beschädigung sind unverzüglich der Polizei und dem Vermieter anzuzeigen.

 

 

Verkaufsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im § 310 (1) BGB.

 

2. Angebote

Sofern eine Bestellung als Angebot nach § 145 BGB anzusehen ist, kann der Verkäufer sie innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 

 

3. Preise und Zahlung

Alle Preise sind Festpreise.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis wie folgt zu zahlen:

 

Innerhalb von zehn Tagen nach erfolgter Rechnungslegung.

 

4. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Lieferzeit

Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so steht dem Verkäufer das Recht auf Schadenersatz zu. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

6. Gefahrübergang bei Versendung

Erfolgt die Versendung der Ware an den Käufer, so geht mit der Absendung an diesen die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Das gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ansonsten gilt diese Bestimmung bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen. Etwaige Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden bereits jetzt abgetreten.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.

 

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern.

 

8. Gewährleistung / Mängelrüge

Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung beim Käufer.

 

Beim Verkauf gebrauchter Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Mängel sind gemäß § 377 HGB unverzüglich zu rügen.

 

Drohnenvermessung – Geschäftsbedingungen

 

1. Die Firma G-Tec Positioning GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen mit Bezug zur Drohnenvermessung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

 

a. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma G-Tec Positioning GmbH hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Firma G-Tec Positioning in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

b. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

 

c. Die Firma G-Tec Positioning kann ihre Rechte und Pflichten aus ihren Verträgen auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

d. Die Sicherheit für Leib und Leben beim Betrieb des Fluggerätes hat absoluten Vorrang vor Vertragserfüllung. Der Pilot kann jederzeit den Flug ablehnen bzw. abbrechen. Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich beim Piloten des Fluggerätes. In diesem Fall werden die Parteien kostenneutral einen Ausweichtermin vereinbaren.

 

2. Lieferzeit

a. Die Herstellung von Foto- bzw. Videoaufnahmen (Luftaufnahmen) kann wetterabhängig sein (Sonnenstand, Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit etc.).

 

b. Der vom Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, wird aber auf Grund von Wetter- und luftrechtlichen Einflüssen oder aus Gründen der Flugsicherheit für Leib und Leben nicht garantiert. Sich daraus ergebende Lieferverzögerungen gelten als vereinbart.

 

c. Als maximale Lieferzeit werden zwei Monate vereinbart. Nach zwei Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) angezeigt wird.

 

3. Ausfallkosten, Vertragskündigung

a. Der Auftragnehmer, die Firma G-Tec Positioning, übernimmt keine Kosten, die dem Auftraggeber entstehen, wenn der vereinbarte Flug mit dem Fluggerät aus folgenden Gründen nicht zustande kommt:

 

a) Wenn aus Sicht des Piloten ein Flug am vereinbarten Objekt nicht möglich ist oder die Sicherheit für Leib und Leben nicht gewährleistet werden kann (Witterungseinflüsse wie Schnee, Regen, Gewitter, starke Winde, störende Sonneneinstrahlung, allgemeine Lichtverhältnisse, technische Ausfälle des Fluggerätes und der dazugehörenden Fernsteuerungen, Ladetechniken, störende Strommasten oder Windkraftanlagen, explosiv gefährdete Objekte wie z.B. Tankstellen, kein Platz zum sicheren Flugbetrieb des Fluggerätes).

 

b) Bei Erkrankung des Piloten

 

c) Außergewöhnliche Ereignisse (Unfall auf dem Weg zum Aufnahmeort, Absturz des Fluggeräts, Ausfall des Transportfahrzeuges).

 

d) Wenn der Auftraggeber den Auftrag absagt und der Pilot ist bereits auf dem Weg zum vereinbarten Aufnahmeort, müssen die Fahrtkosten gemäß Auftragserteilung erstattet werden. Zuzüglich werden 50,00 EUR pro Stunde für den Vorhalt des Piloten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber am Aufnahmeort den Auftrag storniert und kein Fluggerät mehr zum Einsatz bringen möchte. Sollten Ereignisse eintreten, wie sie unter den Punkten a – c genannt sind, kann der Vertrag durch den Auftragnehmer und Auftraggeber sofort gekündigt werden. Punkt d bleibt hiervon unberührt.

 

 

4. Pflichten des Auftragnehmers

a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei technischen Problemen am Fluggerät und deren Bedienelementen den Auftraggeber umgehend hierüber in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt per Fax, E-Mail, Brief oder Telefonanruf mit Aktennotiz.

 

b. Der Pilot ist bemüht, die Flugzeit im Sinne des Kunden zu maximieren. Bei Berechnung nach Zeit zählt die gesamte Zeit, in der der Pilot vor Ort ist. Dem Kunden ist bekannt, dass die tatsächliche Flugzeit niedriger ist (Start, Landung, Akku-Wechsel, Akku-Aufladen, Wartung des Fluggerätes, Überlastung der Motoren etc.). Pro Stunde können maximal zwei Flüge durchgeführt werden.

 

5. Pflichten des Auftraggebers

a. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar und stellt den Auftragnehmer von jedweder Haftung frei.

 

b. Um die Aufnahmen durchführen zu können, hat der Auftraggeber eine Beschreibung des Aufnahmeortes beizubringen, so dass der Auftragnehmer die Machbarkeit der Aufnahmen besser beurteilen kann.

 

6. Versand

a. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders geregelt. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers trifft die G-Tec Positioning, Original-Daten-CDs, DVDs oder USB-Sticks werden grundsätzlich nur versichert versandt. Beschädigungen an der gelieferten Ware zeigt der Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. Post, DPD, UPS) und der Firma G-Tec Positioning an.

 

7. Nutzungsrecht

a. Grundsätzlich wird das komplette Nutzungsrecht am Bildmaterial an den Auftraggeber übertragen. Erst mit der Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte vom Auftraggeber wahrgenommen werden.

 

8. Urhebervermerk

a. Jede Nutzung und Veröffentlichung unseres Foto- und Videomaterials darf nur mit dem Urhebervermerk G-Tec Positioning erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto/Video und Nachweis entsteht. Bei Unterlassung erhöht sich das Auftragshonorar um 100 %. Der Nutzer hat G-Tec Positioning von aus Unterlassung des Urhebervermerkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

9. Haftung

G-Tec Positioning haftet nicht für die subjektive Verwertbarkeit durch den Auftraggeber. Maßgebend ist allein die objektive Verwertbarkeit.

 

Die Gewährleistung wird auf das gesetzlich erforderliche Mindestmaß beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Eine Garantie wird nicht gegeben.

 

G-Tec Positioning haftet nicht den Verlust oder die Zerstörung von Daten, sobald und wenn diese dem Betreiber des Systems Propeller übergeben wurden. Ferner haftet G-Tec Positioning nicht für den Missbrauch der Daten durch Dritte, wenn sich G-Tec Positioning ordnungsgemäß um den Schutz bemüht hat und alles Erforderliche hierfür getan hat.

 

10. Zahlungsbedingungen

a. Unsere Rechnungen sind stets ohne Abzug und Skonto innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

 

b. Erst mit der Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte vom Auftraggeber wahrgenommen werden.

 

11. Datenschutz

a. Es wird gemäß darauf hingewiesen, dass G-Tec Positioning personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit erhebt, verarbeitet und nutzt, wie dies für die Vertragsbegründung und –abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken notwendig ist.

 

b. G-Tec Positioning weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

 

12. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Halle/Saale.

 

 

 

 

Unterwasservermessung – Geschäftsbedingungen

 

1. Die Firma G-Tec Positioning GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

 

a. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma G-Tec Positioning GmbH hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Firma G-Tec Positioning in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

 

c. Die Firma G-Tec Positioning kann ihre Rechte und Pflichten aus ihren Verträgen auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

d. Die Sicherheit für Leib und Leben beim Betrieb des Vermessungsgerätes hat absoluten Vorrang vor Vertragserfüllung.

 

2. Lieferzeit

a. Die Herstellung von Foto- bzw. Videoaufnahmen (Luftaufnahmen) kann wetterabhängig sein (Sonnenstand, Luftfeuchtigkeit, Wind, Jahreszeit etc.).

 

b. Der vom Auftraggeber gewünschte Aufnahmezeitpunkt kann berücksichtigt werden, ist aber von Wettereinflüssen abhängig.

 

c. Als maximale Lieferzeit werden zwei Monate vereinbart. Nach zwei Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) angezeigt wird.

 

3. Ausfallkosten, Vertragskündigung

a. Der Auftragnehmer, die Firma G-Tec Positioning, übernimmt keine Kosten, die dem Auftraggeber entstehen, wenn die vereinbarte Vermessung mit dem Vermessungsgerät (Sonobot) aus folgenden Gründen nicht zustande kommt:

 

a) Wenn aus Sicht der G-Tec Positioning eine Befahrung, bzw. Vermessung nicht möglich ist oder die Sicherheit für Leib und Leben nicht gewährleistet werden kann (Witterungseinflüsse wie Schnee, Regen, Gewitter, starke Winde, störende Sonneneinstrahlung, allgemeine Lichtverhältnisse, technische Ausfälle des Gerätes und der dazugehörenden Fernsteuerungen, Ladetechniken, störende Strommasten oder Windkraftanlagen, explosiv gefährdete Objekte wie z.B. Tankstellen)

 

b) Bei Erkrankung des Piloten (Schiffkapitäns J)

 

c) Außergewöhnliche Ereignisse (Unfall auf dem Weg zum Aufnahmeort, Ausfall des Transportfahrzeuges).

 

Sollten Ereignisse eintreten, wie sie unter den Punkten a – c genannt sind, kann der Vertrag durch den Auftragnehmer und Auftraggeber sofort gekündigt werden.

 

Wenn der Auftraggeber den Auftrag absagt und der Vermesser bzw. Bediener ist bereits auf dem Weg zum vereinbarten Aufnahmeort, müssen die Fahrtkosten gemäß Auftragserteilung erstattet werden. Zuzüglich werden 50,00 EUR pro Stunde für den Vorhalt des Piloten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber am Aufnahmeort den Auftrag storniert und keinen Sonobot mehr zum Einsatz bringen möchte.

 

4. Pflichten des Auftragnehmers

a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei technischen Problemen und deren Bedienelementen den Auftraggeber umgehend hierüber in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt per Fax, E-Mail, Brief oder Telefonanruf mit Aktennotiz.

 

5. Pflichten des Auftraggebers

a. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar und stellt den Auftragnehmer von jedweder Haftung frei.

 

b. Um die Aufnahmen durchführen zu können, hat der Auftraggeber eine Beschreibung des Aufnahmeortes beizubringen, so dass der Auftragnehmer die Machbarkeit der Aufnahmen besser beurteilen kann.

 

6. Versand

a. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders geregelt. Die Wahl der Versandmethode und des Frachtführers trifft die G-Tec Positioning, Original-Daten-CDs, DVDs oder USB-Sticks werden grundsätzlich nur versichert versandt. Beschädigungen an der gelieferten Ware zeigt der Empfänger unverzüglich dem Frachtführer (z.B. Post, DPD, UPS) und der Firma G-Tec Positioning an.

 

7. Nutzungsrecht

a. Grundsätzlich wird das komplette Nutzungsrecht am Bildmaterial an den Auftraggeber übertragen. Erst mit der Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte vom Auftraggeber wahrgenommen werden.

 

8. Urhebervermerk

a. Jede Nutzung und Veröffentlichung unseres Foto- und Videomaterials darf nur mit dem Urhebervermerk G-Tec Positioning erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto/Video und Nachweis entsteht. Bei Unterlassung erhöht sich das Auftragshonorar um 100 %. Der Nutzer hat G-Tec Positioning von aus Unterlassung des Urhebervermerkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

9. Haftung

G-Tec Positioning haftet nicht für die subjektive Verwertbarkeit durch den Auftraggeber. Maßgebend ist allein die objektive Verwertbarkeit.

 

Die Gewährleistung wird auf das gesetzlich erforderliche Mindestmaß beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Eine Garantie wird nicht gegeben.

 

G-Tec Positioning haftet nicht den Verlust oder die Zerstörung von Daten, sobald und wenn diese dem Betreiber des Systems Propeller übergeben wurden. Ferner haftet G-Tec Positioning nicht für den Missbrauch der Daten durch Dritte, wenn G-Tec Positioning sich ordnungsgemäß um den Schutz bemüht hat und alles Erforderliche hierfür getan hat.

 

10. Zahlungsbedingungen

a. Unsere Rechnungen sind stets ohne Abzug und Skonto innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

 

b. Erst mit der Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte vom Auftraggeber wahrgenommen werden.

 

11. Datenschutz

a. Es wird gemäß darauf hingewiesen, dass G-Tec Positioning personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit erhebt, verarbeitet und nutzt, wie dies für die Vertragsbegründung und –abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken notwendig ist.

 

b. G-Tec Positioning weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

 

12. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Halle/Saale.